Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen 2006
Unter staatlicher Finanzierung versteht man Rechtsvorschriften zur Gewährleistung von Transparenz und Rechenschaftspflicht beim Kauf eines Produkts, einer Funktion oder einer Dienstleistung sowie zur Festlegung einschlägiger Fragen, einschließlich der Festlegung des Verfahrens zur Gewährleistung eines gerechten und freien Wettbewerbs für alle Personen, die sich an einem solchen Kauf beteiligen möchten
Vergaberegeln
Die Regierung hat die Befugnis, Abschnitt 5 des Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen, 27 (Gesetz 26 von 27), gemäß SR, und Nr. 25-Gesetz / 25 vom 3. Januar, 25./26. "Vorschriften für das öffentliche Beschaffungswesen, 2008", zu übertragen. . Hat Regeln erlassen